Mitgliedschaft

Du möchtest Mitglied des Sportfischervereins Lüchow e.V. werden und das Angeln in unserer wunderschönen Region genießen? Dann haben wir hier die wichtigstens Informationen für Dich.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich zur Einhaltung der Vereinssatzung und der Fischereiordnung verpflichtet. Zwölf- bis achtzehnjährige gehören der Jugendgruppe des Vereins an. Einzelheiten regelt die Jugendordnung. Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Förderndes Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene volljährige Person werden, die Aufnahme begehrt, ohne selbst die Sportfischerei ausüben zu wollen. Sie erhält keine Fischereipapiere und hat den von der Mitgliederversammlung jeweils für fördernde Mitglieder festzusetzenden Jahresbeitrag zu entrichten, sie hat kein Stimmrecht.

Was muss ich tun, um Mitglied zu werden?

Sie stellen einen schriftlichen Aufnahmeantrag. Dazu steht Ihnen ein PDF-Formular zum Download bereit; das betreffende Formular füllen Sie aus und schicken es (inkl. Passbild des Antragstellers) an unseren Schatzmeister: Philipp Poggendorf, Am Kreuzweg 7, 29439 Lüchow – OT Grabow, Tel.: 0162-1014707

Jahresbeiträge:

Jahresbeitrag in ersten JahrJahresbeitrag Folgejahrejähliche Arbeitsdienstumlage
Aktive Mitglieder155 Euro70 Euro10 Euro
Azubis/Wehrdienst o.ä. Dienste Leistende bis max. 21. Lebensjahr30 Euro30 Euro10 Euro
Jugendliche bis vollendetem 17. Lebensjahr20 Euro20 Euro10 Euro
Fördernde Mitglieder/Innen10 Euro10 Euro10 Euro

Aktive MitgliederJahresbeitrag in ersten Jahr
155 Euro
Jahresbeitrag Folgejahre
70 Euro
jähliche Arbeitsdienstumlage
10 Euro

Azubis/Wehrdienst o.ä. Dienste Leistende bis max. 21. LebensjahrJahresbeitrag in ersten Jahr
30 Euro
Jahresbeitrag Folgejahre
30 Euro
jähliche Arbeitsdienstumlage
10 Euro

Jugendliche bis vollendetem 17. LebensjahrJahresbeitrag in ersten Jahr
20 Euro
Jahresbeitrag Folgejahre
20 Euro
jähliche Arbeitsdienstumlage
10 Euro

Fördernde Mitglieder/InnenJahresbeitrag in ersten Jahr
10 Euro
Jahresbeitrag Folgejahre
10 Euro
jähliche Arbeitsdienstumlage
10 Euro

Hier geht es zum Aufnahmeantrag

Hier können Sie Sich über unsere Satzung informieren.

Gehe ich mit einer Mitgliedschaft Pflichten ein?

Sie sind aufgefordert, die Bedingungen unserer Satzung sowie die Bestimmungen des Erlaubnisscheines zu befolgen und einzuhalten. Jedem Mitglied ist es empfohlen, an einem der Arbeitsdienste teilzunehmen.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Jahresschluss unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Das ausscheidende Mitglied ist verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt die fälligen Mitgliedsbeiträge zu entrichten. In begründeten Fällen ist der Vorstand ermächtigt, von dieser Bestimmung abzuweichen und einen vorzeitigen Austritt zuzulassen.

Weitere Fragen?

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Mitgliedschaft haben, so wenden Sie sich diesbezüglich bitte an unseren Vorstand.