Gewässer
Gewässer, auf die sich die Erlaubnis erstreckt:
- Fischereibezirk Jeetzel (Kanal)
IG-Gewässer ab Wehr Blütlingen flussabwärts bis Hitzacker, Einmündung in die Elbe. Im Hitzackersee ist die Befischung des Ostufers vom 01. April bis einschließlich 15. Juli untersagt. - Alte Jeetzel (Vereinsgewässer)
ab Einlassbauwerk unterhalb der Eisenbahnbrücke bis zum Fluß-km- Stein 24,4 unterhalb Weitsche. - Drawehner Jeetzel (Vereinsgewässer)
ab Einlassbauwerk unterhalb Lüchow bis zum Einfluss in die Alte Jeetzel unterhalb Müggenburg. - Lucie-Kanalstück 1
Simander (Vereinsgewässer)
von der Gemarkungsgrenze Schweskau bis zur Gemarkungsgrenze Schletau (gesamte Kanallänge in der Gemarkung Simander mit einer Länge von ca. 2300 m). - Lucie-Kanalstück 2
Tarmitz (Vereinsgewässer)
von der Brücke Künsche nach Tarmitz (Kreisstraße 2) bis zur Brücke Künsche nach Seerau (in der Lucie). - Lucie-Kanalstück 3
Straßenbrücke K1 (Seerau-Zadrau) bis Einmündung in den Jeetzelkanal - Lübelner Mühlenbach (Vereinsgewässer)
von der Straßenbrücke B 248 bis zur Einmündung in den Kanal. - Baggersee (Vereinsgewässer)
siehe Sonderbestimmungen im Rundschreiben. - Teich an der Gewerblichen Berufsschule (Vereinsgewässer)
siehe Sonderbestimmungen im Rundschreiben. - Rehbecker Teich (Vereinseigentum)
siehe Sonderregelungen im Aushang Vereinsheim - Stadtteich (Vereinsgewässer)
Zwischen Königsberger Str. und Fritz-Reuter-Str. gelegen. Sonderregelungen beachten. - Industrieteiche (Vereinsgewässer)
Sonderregelungen beachten. - Ranzaukanal (Vereinsgewässer)
Schon– und Ruhezeiten beachten. - Kupernitzkanal (Vereinsgewässer)
Schon– und Ruhezeiten beachten.