Gewässer

Gewässer, auf die sich die Erlaubnis erstreckt:

  1. Fischereibezirk Jeetzel (Kanal)
    IG-Gewässer ab Wehr Blütlingen flussabwärts bis Hitzacker, Einmündung in die Elbe. Im Hitzackersee ist die Befischung des Ostufers vom 01. April bis einschließlich 15. Juli untersagt.
  2. Alte Jeetzel (Vereinsgewässer)
    ab Einlassbauwerk unterhalb der Eisenbahnbrücke bis zum Fluß-km- Stein 24,4 unterhalb Weitsche.
  3. Drawehner Jeetzel (Vereinsgewässer)
    ab Einlassbauwerk unterhalb Lüchow bis zum Einfluss in die Alte Jeetzel unterhalb Müggenburg.
  4. Lucie-Kanalstück 1
    Simander (Vereinsgewässer)
    von der Gemarkungsgrenze Schweskau bis zur Gemarkungsgrenze Schletau (gesamte Kanallänge in der Gemarkung Simander mit einer Länge von ca. 2300 m).
  5. Lucie-Kanalstück 2
    Tarmitz (Vereinsgewässer)
    von der Brücke Künsche nach Tarmitz (Kreisstraße 2) bis zur Brücke Künsche nach Seerau (in der Lucie).
  6. Lucie-Kanalstück 3
    Straßenbrücke K1 (Seerau-Zadrau) bis Einmündung in den Jeetzelkanal
  7. Lübelner Mühlenbach (Vereinsgewässer)
    von der Straßenbrücke B 248 bis zur Einmündung in den Kanal.
  8. Baggersee (Vereinsgewässer)
    siehe Sonderbestimmungen im Rundschreiben.
  9. Teich an der Gewerblichen Berufsschule (Vereinsgewässer)
    siehe Sonderbestimmungen im Rundschreiben.
  10. Rehbecker Teich (Vereinseigentum)
    siehe Sonderregelungen im Aushang Vereinsheim
  11. Stadtteich (Vereinsgewässer)
    Zwischen Königsberger Str. und Fritz-Reuter-Str. gelegen. Sonderregelungen beachten.
  12. Industrieteiche (Vereinsgewässer)
    Sonderregelungen beachten.
  13. Ranzaukanal (Vereinsgewässer)
    Schon– und Ruhezeiten beachten.
  14. Kupernitzkanal (Vereinsgewässer)
    Schon– und Ruhezeiten beachten.