Jugendordnung

Die Leitung der Jugendgruppe besteht aus dem

  1. Jugendgruppenleiter und
  2. dessen Stellvertreter.

Die Jugendgruppe führt ein Jugendleben nach eigener Ordnung.

Sinn und Zweck der Jugendgruppenarbeit ist, die Jugendlichen zu waidgerechten Sportfischern zu erziehen, staatsbürgerlich zu schulen und im jugendpflegerischen Sinn zu betreuen.

Die Jugend des Verbandes Deutscher Sportfischer E. V. bekennt sich zur olympischen Idee. Sie wahrt in ihrer Erziehung parteipolitische, konfessionelle und rassische Neutralität.
Als Jugendliche gelten alle Jungen und Mädchen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Mitglied kann jeder Jugendliche ab 12 Jahren mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten werden.

Zur Förderung der Jugendgruppenarbeit wird der Jugendgruppe der von ihren Mitgliedern aufgebrachte Beitrag zur Verfügung gestellt.
Die Höhe des Beitrages bestimmt die Jugendgruppenleitung nach Absprache mit dem Vorstand des Vereins. Über die Verwendung der Mittel verfügt die Jugendgruppenleitung im Benehmen mit dem Vorstand des Vereins.
Die Jugendlichen erhalten als Nachweis ihrer Mitgliedschaft den Sportfischerpass, der mit gültigen Beitragsmarken versehen sein muss.

Die Verwendung der Jugendmittel wird von den Kassenrevisoren des Vereins überwacht und geprüft.

Für alle Vorkommnisse gilt sinngemäß die Satzung des Vereins.

Eingetragen am 21. September 1978
Neumann-John, Just-Ang.

Jugendarbeit